Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Bocholt, 19. September 2023 [19:33 Uhr] – Der Vorstand der Gigaset AG hat heute beschlossen, wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG sowie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH beim zuständigen Amtsgericht Münster zu stellen. Der Geschäftsbetrieb der Gigaset Gruppe läuft unverändert fort.

Der Hintergrund für den Insolvenzantrag ist im Wesentlichen ein unerwarteter und erheblicher Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 und somit eine deutlich unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung bei einer anhaltend und sich weiter zuspitzenden schwachen Nachfrage nach Gigaset Produkten sowie einer allgemeinen Kauf- und Konsumzurückhaltung in Deutschland und Europa mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität. Mit Kapitalgebern geführte Verhandlungen für neues Eigen- bzw. Fremdkapital haben sich bis zuletzt nicht ausreichend konkretisiert, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Gigaset außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern.

Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten werden ohne Unterbrechung weitergeführt. Das übergeordnete Ziel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für die Gigaset Communications GmbH ist die nachhaltige Restrukturierung des operativen Geschäftsbetriebes unter den Regularien des Insolvenzrechts.

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