Gigaset-Gruppe ordnet Marken- und Domainportfolio neu

München, 25. Juni 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben durch Beschlüsse vom heutigen Tage zugestimmt, dass die Gigaset Communications GmbH, eine indirekt 100%ige Tochtergesellschaft der Gigaset AG, ihr Markenportfolio umfassend neu ordnet.

Im Rahmen der heute unterzeichneten Transaktion verkauft die Gigaset Communications GmbH unter anderem die Wort- und Wort-Bild-Marke „Gigaset“, an die Goldin Brand Ltd., ein Tochterunternehmen der Goldin Fund Pte. Ltd. . Die Gigaset Communications GmbH behält jedoch ihre Nutzungsrechte an den Marken, soweit sie sich auf das existierende Geschäft der Gigaset Communications GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen beziehen. Diese Nutzungsrechte stehen weiterhin dauerhaft, kostenfrei und weitgehend exklusiv der Gigaset Communications GmbH und deren verbundenen Unternehmen zu.

Insbesondere steht die Marke „Gigaset“ in den Geschäftsfeldern Schnurlose Telefone, Gigaset Pro und Accessories exklusiv der Gigaset Communications GmbH und deren verbundenen Unternehmen zur Verfügung. Gleiches gilt im Bereich der Produkte aus der Kategorie Internet of Things für die Marke „Gigaset Elements“.

Der Kaufpreis für die Marken beträgt 29 Mio. EUR und ist Zug um Zug gegen Übertragung der Marken, spätestens am 30.09.2015, in bar an die Gigaset Communications GmbH zu bezahlen.

Mit Wirkung zum 8. Januar 2016 verkauft und überträgt die Gigaset Communications GmbH zu-dem eine Reihe von Internet-Domains an die Goldin Brand Ltd., darunter die Domain gigaset.com. Der Kaufpreis für die Domains beträgt 6 Mio. EUR. Dieser Teil der Transaktion steht unter dem Vorbehalt einer noch zu schließenden separaten Vereinbarung zwischen den Parteien über die gemeinsame Domain-Nutzung und die gemeinsame Markenführung.

Die Kaufpreiszuflüsse verbessern die finanziellen Handlungsspielräume der Gigaset Communications GmbH und machen sie unabhängiger von externer Fremdfinanzierung. Die Angemessenheit der genannten Kaufpreise ist durch eine „Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit des Transaktionspreises“ (sog. Fairness Opinion) einer namhaften deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt.

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