Vergütung

Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat ein Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 99,88 % gebilligt.

Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung. Im Folgenden finden Sie das Vergütungssystem und die Vergütungsberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.

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