Serviceversprechen

Sofern nicht anders ausgezeichnet, räumt die Gigaset Communications GmbH (im Folgenden „Garantiegeberin“) dem Verbraucher (Kunden) unbeschadet seiner gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer ein Serviceversprechen zu den nachstehenden Bedingungen ein. Zu dem Serviceversprechen zählt ausschließlich der Reparaturservice auf Bruch – und Feuchtigkeitsschäden, das Zufriedenheitsversprechen sowie der Reparaturservice (im Folgenden „Serviceversprechen“).

3 Monate Reparaturservice bei Bruch - und Feuchtigkeitsschäden:

  • Melden Sie einfach den Displaybruch- oder Feuchtigkeitsschaden innerhalb von 90 Tagen ab Kauf direkt beim Gigaset Kundenservice und schicken Sie das defekte Gerät inklusive Kaufbeleg mit dem bereitgestellten Versandlabel zurück.
  • Gigaset prüft den Schaden und schickt Ihnen bei rechtmäßigem Anspruch kostenfrei Ihr repariertes Smartphone zurück.
  • Ein Anspruch Ihrerseits ist ausgeschlossen, sofern dem defekten Gerät kein Kaufbeleg beigefügt ist.

Reparaturservice: 

  • Sie können keinesfalls auch nur einen Tag auf Ihr Smartphone verzichten? Kein Problem – auch hierfür haben wir eine Lösung parat.
  • In Kooperation mit unserem zertifizierten Service Partner Phone Service Center bieten wir vor Ort Sofort-Reparaturen an. Dieses Serviceangebot können Sie bereits an mehreren Standorten in Deutschland in Anspruch nehmen. Die meisten Reparaturen, innerhalb und auch außerhalb der Garantie, können innerhalb einer Stunde direkt vor Ort durchgeführt werden.
  • Sollten Sie in Bocholt und Umgebung ansässig oder dort gerade auf der Durchreise sein, dann kommen Sie doch einfach direkt bei Gigaset (Frankenstraße 2a, 46395 Bocholt) vorbei. Ab sofort bieten wir zusätzlich auch an unserem Produktionsstandort ein Reparaturannahme-Service an. In der Regel erhalten Sie auch hier Ihr Smartphone bereits nach einer Stunde repariert zurück.

Allgemein gilt für das Serviceversprechen: 

  • Das Serviceversprechen gilt ausschließlich für die in Deutschland und Österreich gekauften Gigaset Smartphone Modelle.
  • Das Serviceversprechen gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
  • Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an die Garantiegeberin zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von der Garantiegeberin über.
  • Sofern das Gerät von der Garantiegeberin nicht mehr produziert wird („End of Life“) und daher eine Reparatur mangels vorhandener Ersatzteile oder ein Austausch des Gerätes nicht mehr möglich sind, ist die Garantiegeberin im Rahmen der Erfüllung des Servicesversprechens berechtigt, dem Kunden ein vergleichbares neues Gerät zur Verfügung zu stellen.
  • Garantiegeberin für in Deutschland gekaufte Geräte ist die
    Gigaset Communications GmbH
    Frankenstr. 2
    D-46395 Bocholt
    +492871 912912
    www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-serviceversprechen.html

    Garantiegeberin für in Österreich gekaufte Geräte ist die
    Gigaset Communications Austria GmbH
    Businesspark Marximum Objekt 2 / 3.Stock
    Modecenterstraße 17
    A-1110 Wien
    +431311 3046
    www.gigaset.com/at_de/cms/gigaset-serviceversprechen.html

  • Weiter gehende oder andere Ansprüche aus diesem Serviceversprechen sind ausgeschlossen. Die Garantiegeberin haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
  • Durch eine erbrachte Serviceleistung verlängert sich der Zeitraum des Serviceversprechens nicht.
  • Soweit kein Fall vorliegt, der unter das Serviceversprechen fällt, behält sich die Garantiegeberin vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Die Garantiegeberin wird den Kunden hierüber vorab informieren.
  • Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  • Dieses Serviceversprechen gilt bis zum Widerruf. Änderungen bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht für zum Zeitpunkt des Widerrufs bzw. der Änderungen bereits gekaufte Geräte.

Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an die Garantiegeberin