Vertragliche Bedingungen der Gigaset Communications GmbH zur Nutzung des Gigaset smart security guard Services


1. Geltungsbereich

Diese vertraglichen Bedingungen der Gigaset Communications GmbH gelten für die Nutzung des Gigaset smart security guard Services wie in Ziff. 2 nähert beschrieben zwischen Gigaset Communications GmbH, Frankenstr. 2, 46395 Bocholt (nachfolgend „GIGASET“ genannt) und dem Kunden.

2. Gegenstand des Vertrages, Leistungspflichten

2.1 GIGASET bietet ein IP-basiertes System an, das Daten von den im Haushalt des Kunden installierten Sensoren übermittelt (nachfolgend „Gigaset Alarm System“ genannt). Hierzu betreibt GIGASET eine Plattform zur Speicherung, Verarbeitung und Auswertung von Daten (nachfolgend „-Cloud“). Über das Internet ist die-Cloud mit einer-Basisstation und daran angeschlossenen Sensoren und Aktoren verbunden, welche von dem Kunden gesondert erworben werden müssen und die in seinem Haushalt aufzustellen sind. Auf Wunsch und Veranlassung des Kunden kann die-Cloud über das Internet mit einem Anzeigegerät des Kunden (PC, Laptop, Smartphone, Tablet o.Ä.) verbunden werden, um so Sensorzustände anzuzeigen, Warnungen und Alarme zu signalisieren und Aktionen auszulösen.

2.2 Der Gigaset smart security guard Service ergänzt das Gigaset Alarm System. Im Alarmfall steht dem Kunden rund um die Uhr eine Melde-Hotline zur Verfügung. Nach der Meldung eines Alarmfalls durch den Kunden wird eine Sicherheitskraft zur Überprüfung der Sicherheitslage vor Ort entsendet, die das Objekt sichert. Darüber hinaus wir die Notabsicherung von Fenstern und Türen veranlasst.

2.3 GIGASET hat zur Durchführung des Gigaset smart security guard Services einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Inter Partner Assistance S.A. (nachfolgend „IPA“) abgeschlossen. Die IPA ist ein Versicherungsunternehmen der AXA Partners Gruppe. Der zwischen GIGASET und der IPA geschlossene Gruppenversicherungsvertrag gewährt GIGASET den Versicherungsschutz für die im Rahmen dieser vertraglichen Bedingungen für die Nutzung des Gigaset smart security guard Services genannten Leistungen. GIGASET gewährleistet den Bestand der Gruppenversicherung durch vertragsgemäße Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber der IPA.

2.4 Die IPA hat die AXA Assistance GmbH (nachfolgend „AXA Assistance“) mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleistungen beauftragt. Die AXA Assistance ist ein Assisteur, der Menschen in Not- und Alltagssituationen rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, weiterhilft. Hierzu bedient sich AXA Assistance qualitätsgeprüften Dienstleistern.

2.5 Der Kunde wird mit Abschluss des Gigaset smart security guard Services „versicherte Person“ des Gruppenversicherungsvertrages und somit berechtigt, Leistungen im Schadensfall direkt gegenüber IPA geltend zu machen. Neben dem Kunden sind auch die Personen, die mit dem Kunden in einem Haushalt leben, „versicherte Person“. Hiervon ausgenommen sind Personen, die sich mit dem Kunden zu einer Wohngemeinschaft zusammengeschlossen haben.

2.6 Versicherte Ereignisse sind versuchter Einbruch und Einbruch.

2.7 Die Hotline von AXA Assistance steht im Alarmfall rund um die Uhr zur Verfügung. Eingetretene Schadensfälle sind unverzüglich, d.h. innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, der 24h-Notrufzentrale der AXA Assistance zu melden. Voraussetzung für den Anspruch auf die Leistungen ist, dass die Hilfeleistung durch IPA oder AXA Assistance organisiert wird. Für den Kunden ist IPA und AXA Assistance direkter Ansprechpartner für alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance-Leistungen und Leistungsansprüche.

2.8 Nach Eingang des Anrufs bei der Notrufzentrale und bei Bedarf und auf Wunsch des Kunden sendet AXA Assistance so schnell wie möglich eine Sicherheitskraft zum Haushalt des Kunden. Die Sicherheitskraft prüft lediglich, ob es äußerliche Anzeichen von Einbruch oder Anwesenheit von Menschen oder Tieren gibt.
Bevor der Kunde einen Einsatz verlangt, muss er zunächst selbst nach Erhalt des Alarms alle notwendigen Schritte zur Kontrolle übernommen haben (z.B. Überprüfung durch die Gigaset-Kamera wenn vorhanden, durch Telefonanruf überprüfen, ob andere Mitglieder des Haushaltes zu Hause sind).

2.9 Mit dem Auftrag an AXA Assistance ermächtigt der Kunde die entsendete Sicherheitskraft, die Umgebung des begünstigten Haushalts zu betreten, soweit der Zugang möglich ist, um eine physische Prüfung der Ausgänge vorzunehmen. In keinem Fall wird das Innere des begünstigten Haushalts betreten. Damit die entsendete Sicherheitskraft das direkte Umfeld des versicherten Haushalts überprüfen kann, muss die Einsehbarkeit gegeben sein.

2.10 Bei Feststellung eines Einbruchs informiert die Sicherheitskraft unverzüglich die Polizei sowie AXA Assistance. AXA Assistance verständigt den Kunden umgehend und stellt eine telefonische Verbindung zur Sicherheitskraft vor Ort her. Die Sicherheitskraft wartet vor Ort bis die zuständige Polizei eingetroffen ist.

2.11 Im Schadensfall sorgt IPA für eine Notreparatur der Fenster bzw. Türen bis eine endgültige Reparatur vorgenommen werden kann. Die Beauftragung eines hierfür geeigneten Unternehmens erfolgt im Namen des Kunden, d.h. der Vertrag mit diesem geeigneten Unternehmen kommt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zustande. Der Gigaset smart security guard Service umfasst die Übernahme der Kosten für.

  • Entsendung einer Sicherheitskraft zur Überprüfung der Sicherheitslage vor Ort;
  • (Not-)Reparatur von Fenster bzw. Tür (einschließlich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes)

2.12 Für alle Leistungen beauftragt IPA den geeigneten Dienstleistungsbetrieb im Namen und im Auftrag des Kunden und übernimmt die Kosten direkt, ohne Vorleistung des Kunden. IPA vermittelt die Dienstleistungen nur und setzt die einzelnen Dienstleister nicht als Erfüllungsgehilfen ein. Die Dienstleistungsverträge kommen daher zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande und nicht mit GIGASET, IPA oder AXA Assistance

2.13 Die Übernahme der Kosten ist begrenzt auf insgesamt 3 Schadensfälle pro Jahr und begünstigtem Haushalt und maximal EUR 500,00 pro Versicherungsfall. Die über diesen Betrag hinausgehenden Kosten übernimmt der Kunde selbst. Über die Höhe dieser Kosten wird der Kunde vorab informiert.

2.14 Der Gigaset smart security guard Service wird bundesweit angeboten und bezieht sich ausschließlich auf den bei GIGASET im Kundenkonto hinterlegten Haushalt des Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

2.15 GIGASET gewährleistet eine Erreichbarkeit der-Cloud von 99,5% im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server, auf welchem die-Cloud betrieben wird, aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GIGASET liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Darüber hinaus sind davon Wartungsfenster von zweimal monatlich jeweils bis zu drei Stunden ausgenommen. GIGASET ist berechtigt, die Zeiten dieser Wartungsfenster nach eigenem Ermessen festzulegen.

2.16 Nicht im Angebot der GIGASET zur Nutzung des Gigaset smart security guard Services enthalten sind die vom Kunden vorzuhaltenden technischen Grundvoraussetzungen (hierzu unter Ziff. 2.17).

2.17 Um die vertragsgemäße Nutzung des Gigaset smart security guard Services zu gewährleisten, muss der Kunde:

  • auf eigene Kosten die zur Nutzung der-Cloud eventuell erforderliche Hardware wie z.B.-Basisstation,-Sensoren, Computer, Telefon-Anschluss, Modem, internetfähiges Mobiltelefon etc. sowie die zum Betrieb dieser Hardware erforderlichen Software erwerben,
  • sich bzw. seine-Sensoren in der-Cloud registrieren und dort einen Account anzulegen („-Account“),
  • über einen Internetzugang verfügen,
  • die Bereitstellung und Aufrechterhaltung einer Internetverbindung gewährleisten,
  • die ununterbrochene Stromversorgung gewährleisten,
  • die Fehlerfreiheit der Arbeiten der Sensoren (inkl. jedoch nicht ausschließlich das Sammeln/Generieren und Versenden von Daten) gewährleisten,
  • die Fehlerfreiheit der Übertragung von Daten in die-Cloud sicherstellen,
  • die Fehlerfreiheit der Rückübertragung der in der-Cloud verarbeiteten Daten bzw. komprimierten Datensätze an den Kunden sicherstellen.

3. Obliegenheiten des Kunden

3.1 Der Kunde hat einen Schadensfall unverzüglich, d.h. innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis des Schadensfalles, der AXA Assistance per App über den Button „AXA Alarmieren“ (löst einen Telefonanruf zu AXA Assistance aus) oder über die 24-Stunden-Notrufzentrale der AXA Assistance unter der Rufnummer

+49 221 / 80247 1693

anzuzeigen. Im Falle einer Änderung dieser Rufnummer wird GIGASET den Kunden entsprechend informieren. Ab der Änderungsmitteilung kann eine Anzeige des Schadensfalles wirksam nur unter der neuen Rufnummer abgegeben werden.

3.2 Der Kunde hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens Sorge zu tragen.

3.3 Der Kunde hat die Weisungen der AXA Assistance bzw. der IPA zur Schadenabwendung oder Schadenminderung einzuholen und zu befolgen, sofern ihm dies zumutbar ist.

3.4 Der Kunde hat Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

3.5 Der Kunde hat Belege, die die AXA Assistance bzw. die IPA bei ihm anfordert, beizubringen, sofern ihm die Beschaffung zumutbar ist.

3.6 Unmittelbar bei Vertragsschluss zwischen GIGASET und dem Kunden wird eine Kundennummer generiert und dem Kunden mitgeteilt. Sie ist für die Dauer des Vertrages auch jederzeit in der App im Menü „Services“ in der Detailseite zum „Gigaset smart security guard“ für den Kunden einsehbar und wird ihm auch bei Eintritt eines möglichen Schadensfalles zusammen mit der Alarmmeldung in der App angezeigt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kundennummer im Schadensfall bereit zu halten und der AXA Assistance bei Anzeige des Schadens mitzuteilen.

3.7 Die vorstehenden Obliegenheiten gelten ebenfalls für jene Personen, die nach Ziff. 2.5 dieses Vertrages „versicherte Person“ sind, soweit ihnen dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.

4. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen

4.1 Verletzt der Kunde eine der in Ziff. 3 genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so ist GIGASET von der Verpflichtung zur Leistung frei.

4.2 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist GIGASET berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Kunden entspricht. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit liegt bei dem Kunden.

4.3 Abweichend davon ist GIGASET zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von GIGASET ursächlich ist und der Kunde dies nachweist. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

4.4 Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit von GIGASET hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass GIGASET, IPA oder AXA Assistance den Kunden durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

4.5 Eine Leistungsfreiheit von GIGASET ist gegeben, wenn der Kunde arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde in der Schadensanzeige vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben macht, auch wenn hierdurch GIGASET kein Nachteil entsteht. Bei Vorsatz bleibt GIGASET insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung von GIGASET hat.

5. Kosten und Laufzeit des Vertrages

5.1 Der Gigaset smart security guard Service beginnt unmittelbar mit dem Abschluss des Premium-Vertrages durch erfolgreichen Abschluss des Kaufprozesses im GIGASET Online Shop.
Der Kunde kann zwischen den folgenden beiden Laufzeiten wählen:

a) Vertrag über vier (4) Wochen

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vier (4) Wochen ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Kosten hierfür betragen 4,99 €. Dieser Betrag enthält einen Versicherungsbeitrag von 1,90€/Monat.

b) Vertrag über 1 Jahr

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kosten hierfür betragen 29,99 € pro Jahr. Dieser Betrag enthält einen Versicherungsbeitrag von 1,90€/Monat.

5.2 Schließt der Kunde einen Vertrag über 1 Jahr gem. Ziff. 5.1 b) ab, so ist dieser Vertrag auch von GIGASET mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes kündbar.

5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen der Ziff. 5.1 und 5.2 unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch GIGASET liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich dann vor, wenn:

  • der Kunde Leistungen missbräuchlich in Anspruch genommen hat,
  • der Kunde schuldhaft gegen eine der in Ziff. 3 genannten Obliegenheiten verstößt,
  • der Kunde bei der Nutzung des Gigaset smart security guard Services Rechte Dritter verletzt oder eine solche Rechtsverletzung von einem Dritten glaubhaft gemacht wurde,
  • von Dritten gegenüber GIGASET Ansprüche wegen tatsächlicher oder glaubhaft gemachter Rechtsverletzungen geltend gemacht werden,
  • der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug gerät.

5.4 Die Kündigung kann in schriftlicher Form oder in Textform erfolgen. Sie ist zu richten an: Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt oder support@gigaset.com.

6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Abrechnung erfolgt unmittelbar bei einem erfolgreichen Abschluss des Kaufprozesses im GIGASET Online Shop.

6.2 Hat der Kunde gem. Ziff. 5.1 b) einen Vertrag über die Nutzung des Gigaset smart security guard Services über ein Jahr abgeschlossen und hat weder der Kunde noch GIGASET den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt, so dass er sich um weitere 12 Monate verlängert, so erhält der Kunde von GIGASET eine elektronische Rechnung per E-Mail. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postwege, so ist GIGASET berechtigt, Kosten für Porto und Versand pro Rechnung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen, welche der Kunde in seinem Kundenkonto unter der Rubrik „Mein Konto“ einsehen kann. Hat der Kunde keine oder keine gültige Email-Adresse angegeben, so wird GIGASET die Rechnung an den Kunden auf dem Postwege versenden und die vorbezeichneten Kosten in Rechnung stellen.

6.3 Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung von GIGASET verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

6.4 Gegen Forderungen von GIGASET kann der Kunde nur mit unstreitigen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.

7. Subsidiarität

Die Voraussetzung für eine Leistung aus diesem Vertrag ist, dass kein Dritter gegenüber dem Kunden zur Leistung verpflichtet ist, seine Leistungspflicht bestreitet oder seine Leistungspflicht erbracht hat, die jedoch nicht zur Begleichung der Kosten ausgereicht hat. Bestreitet der Dritte schriftlich seine Eintrittspflicht, erfolgt insoweit eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Der Kunde hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen den Dritten verfolgt werden können.

8. Forderungsübergang

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf GIGASET über, soweit diese den Schaden ersetzt hat. Sofern erforderlich ist der Kunde bzw. die mit ihm in einem Haushalt lebende/n Person/en verpflichtet, in diesem Umfang eine Abtretungserklärung gegenüber GIGASET abzugeben.

9. Datenschutz

GIGASET übermittelt die zur Durchführung des Gigaset smart security guard Services notwendigen Daten des Kunden im erforderlichen Umfang an die IPA und die AXA Assistance. Diesbezüglich wird auf den Datenschutzhinweis von AXA Assistance verwiesen. Dieser wird dem Kunden beim Kauf des Gigaset smart security guard Services im GIGASET Online-Shop zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist das Dokument für die Dauer des Vertrages auch in dem vom Kunden einzurichtenden-Account in der App im Menü „Services“ in der Detailseite zum „Gigaset smart security guard“ für den Kunden einsehbar.

10. Ausschluss der Leistungspflicht von GIGASET

10.1 Schäden, die der Kunde durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des Versuchs einer Straftat verursacht hat, werden nicht erstattet.

10.2 Sind im Zusammenhang mit einem Schadensfall behördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Kunden oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person eingeleitet worden, so kann GIGASET bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens die Zahlung verweigern.

11. Ausschluss der Haftung von GIGASET

11.1 Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden:

  • Durch Einwirkungen von Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Tieren, Erdbeben oder Überschwemmung;
  • Durch Brand, Implosion und Explosion;
  • Die auf ein sonstiges grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der begünstigten Person zurückzuführen sind.

11.1 GIGASET haftet nicht für die Qualität der von Dritten (Dienstleistern, IPA, AXA Assistance) geleisteten Arbeiten und Dienste und nicht für von ihnen verursachte Schäden. Die Leistung von GIGASET beschränkt sich auf die Organisation und Vermittlung eines Dienstleisters und die Erstattung bzw. Übernahme der damit verbunden Kosten gemäß dieser vertraglichen Bedingungen.

11.2 GIGASET kann nicht haftbar gemacht werden für Verzögerungen, Verhinderungen oder Schlechtleistungen bei der Erbringung der in diesen vertraglichen Bedingungen festgelegten Leistungen im Falle von höherer Gewalt.

12. Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

14. Widerrufsbelehrung

Für Bestellungen eines Kunden, der Verbraucher ist, gilt das nachfolgende Widerrufsrecht:

1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, Deutschland, E-Mail: support@gigaset.com, Telefon: +49 (0) 2871 912912) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Gigaset Communications GmbH
Frankenstraße 2
46395 Bocholt
Email: support@gigaset.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung

15. Streitschlichtung:

Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) geschaffen, die über den Link http://ec.europa.eu/odr erreichbar ist. Sofern der Kunde ein in der Europäischen Union wohnhafter Verbraucher ist, kann diese OS-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen genutzt werden. Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet zu sein.
Informationen zum Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG: Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de. Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet zu sein.

Stand: Oktober 2018